WAHLARZT

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab sich seinen Arzt frei wählen zu können.
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der in keinem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse steht, daher ist eine Zuweisung durch einen anderen Arzt nicht notwendig. Sie benötigen weder eine Überweisung noch eine E-Card.

Der entscheidende Vorteil eines Wahlarztes ist mit dem Faktor „Zeit“ verbunden:

  • kurzfristige Termine
  • kurze Wartezeiten
  • ausreichend Zeit für das Arzt-Patient-Gespräch
  • ausreichend Zeit für die Untersuchung und Befundbesprechung

 

VERRECHNUNG

Wahlärzte haben die Möglichkeit ihr Honorar frei zu bestimmen. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient, das Honorar ist unmittelbar nach dem Arztbesuch bar zu begleichen.

 

KOSTENRÜCKERSTATTUNG

Jeder Patient kann die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von der erbrachten Leistung und Ihrer Krankenkasse ab. Viele Privatversicherungen übernehmen darüber hinaus den Restanteil des Honorars. Wir bemühen uns um maximale Kostenrückerstattung und sind bei der Einreichung gerne behilflich.